Die häufigste Frage: Bin ich FIDLEG-unterstellt?

Ich bin Treuhänder [oder Versicherungsbroker, Vorsorgeberater, Rechtsanwalt, …]. Bin ich dem FIDLEG unterstellt?

Es kommt darauf an. Gemäss FIDLEG Art. 3 sind dem Gesetz unter anderem unterstellt:

  • Finanzdienstleister: Personen, die gewerbsmässig Finanzdienstleistungen in der Schweiz oder für Kundinnen und Kunden in der Schweiz erbringen, wobei Gewerbsmässigkeit gegeben ist, wenn eine selbstständige, auf dauernden Erwerb ausgerichtete wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, sowie
  • Kundenberaterinnen und -berater: natürliche Personen, die im Namen eines Finanzdienstleisters oder selbst als Finanzdienstleister Finanzdienstleistungen erbringen

Dabei gelten als Finanzdienstleistungen die folgenden für Kundinnen und Kunden erbrachten Tätigkeiten:

  1. der Erwerb oder die Veräusserung von Finanzinstrumenten,
  2. die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben,
  3. die Verwaltung von Finanzinstrumenten (Vermögensverwaltung),
  4. die Erteilung von persönlichen Empfehlungen, die sich auf Geschäfte mit Finanzinstrumenten beziehen (Anlageberatung),
  5. die Gewährung von Krediten für die Durchführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten

Falls alle oder einzelne Ihrer Tätigkeiten unter FIDLEG fallen, müssen Sie die «Anforderungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen» erfüllen und namentlich

  • in Ihrer Beratungstätigkeit die Verhaltenspflichten (Art. 7 ff.) einhalten
  • über hinreichende Kenntnisse der Verhaltensregeln sowie über das notwendige Fachwissen verfügen (Art. 6)
  • als Finanzdienstleister alle organisatorischen Vorkehren treffen (Art. 21 ff.)
  • Sofern Ihre Firma nicht unter dem Finanzmarktgesetz beaufsichtigt ist (Bank, Versicherung, Vermögensverwalter usw.),  müssen sich Ihre Beraterinnen und Berater in ein Beraterregister eintragen (Art. 28 ff.)

Weitere Fragen

Wer muss sich ins Beraterregister eintragen? Nur der einzelne Kundenberater oder auch die Firma?
Nur der einzelne Kundenberater. Er muss bei der Registrierung aber die Firma nennen, für welche er arbeitet.

 

Ich bin selbständige Finanzplanerin. Welches Paket muss ich kaufen?
Sie sind dem FIDLEG auf zwei Ebenen unterstellt: als Einzelfirma und als Kundenberaterin. Sie benötigen daher Paket 2.

 

Wer muss sich der Ombudsstelle anschliessen?
Nur die Firma.

 

Ist meine Firma FIDLEG-unterstellt, wenn ich ausschliesslich Finanzplanungen – ohne Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben – ausführe?
Solange Sie nur generisch beraten, also bspw. für Ihre Kunden die Asset Allocation auf Ebene Anlageklassen festlegen, ohne konkrete Anlageprodukte zu nennen oder zu empfehlen, sind Sie nicht FIDLEG-unterstellt. Sobald Sie Finanzinstrumente (Kapitalanlagen) empfehlen oder vermitteln (egal ob gegen Entschädigung oder nicht), gelten die Bestimmungen des FIDLEG.

 

Ist der Paketpreis einmalig oder jährlich wiederkehrend zahlbar?
Einmalig, beim Kauf eines Pakets.


Wir sind eine Firma mit drei Beratern? Welche Pakete müssen wir kaufen?
Kaufen Sie 1 x Paket 2, darin enthalten sind auch die Dienstleistungen (Bausteine) für einen Kundenberater.
Kaufen Sie dazu 2 x Paket 1.

 

Wir sind eine Firma mit mehreren Beratern. Geben Sie Mengenrabatte?
Mengenrabatte gibt’s ab 20 Paketen. Anfragen an fidleg-sorglos@iffp.ch

 

Kann ich auch nur ausgewählte Dienstleistungen (Bausteine) kaufen?
Wir haben die Preise für die Pakete sehr knapp kalkuliert, um sie auch für kleinere und mittlere Finanzdienstleister erschwinglich zu machen. Damit wir unsere Kosten trotzdem decken können, ist eine Standardisierung und automatisierte Abwicklung mittels Onlineshop unvermeidlich. Ein «Unbundling» übersteigt unsere Kapazitäten. Sie können somit nur «alles oder nichts» kaufen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis. Immerhin: Die Pakete sind in aller Regel auch vorteilhaft, wenn nicht alle Elemente daraus genutzt werden.

 

Was beinhaltet das Extra-Paket für FINIG-unterstellte Finanzdienstleister?
Das «Extra-Paket» besteht aus:

  • Paket 2 für FIDLEG-unterstellte Finanzdienstleister. Sie können es direkt online kaufen und nutzen.
  • Ergänzend benötigen Sie einen Dokumentensatz für FINIG-Organisationen. Erfahrungsgemäss sind die Bedürfnisse hier unterschiedlich, so dass eine Standardisierung nicht zielführend ist. Es ist daher sinnvoll, wenn Sie mit unserem Angebotspartner Ihre Situation besprechen und sich eine massgeschneiderte Offerte geben lassen. Sie können den Kontakt über fidleg-sorglos@iffp.ch anfordern.

 

Baustein 1 umfasst die Ausbildung und Prüfung für den Nachweis der Kenntnisse der FIDLEG-Verhaltensregeln, mittels eines Web-based Trainings (WBT). Ich habe gesehen, dass das IfFP das WBT auch separat anbietet. Was ist der Unterschied?

  • Das WBT im Rahmen des FIDLEG-Sorglos-Pakets schliesst eine Prüfung und Zertifizierung mit ein. Das Zertifikat ist vom Beraterregister als Kenntnisnachweis der FIDLEG-Verhaltenspflichten anerkannt. Es ist im Preis von CHF 580 für Paket 1 bzw. CHF 980 für Paket 2 enthalten. Darin enthalten sind die weiteren Dienstleistungen gemäss Angebot.
  • Das separat angebotene WBT ist inhaltlich identisch, jedoch ohne Prüfung und Zertifikat. Sie erhalten also kein Zertifikat als Kenntnisnachweis. Daher sind die Kosten auch mit CHF 500 etwas tiefer. Die übrigen Dienstleistungen von FIDLEG-Sorglos sind nicht enthalten.

 

Bausteine 2 und 3 enthalten verschiedene Leitlinien und Dokumente. Können diese direkt eingesetzt werden?
Die Dokumentationen enthalten unter anderem verschiedene Word-Templates als Vorlagen (vgl. Liste im Bausteinbeschrieb). Es ist unerlässlich, dass Sie diese auf Ihre individuellen Gegebenheiten anpassen.

 

Ich habe am IfFP den dipl. Finanzplanungsexperten NDS HF abgelegt. Ist er als FIDLEG-Kenntnisnachweis anerkannt?
Der Studiengang dipl. Finanzplanungsexperte/in NDS HF deckt die vom FIDLEG verlangten Kenntnisse nicht ab, weder das spezifische Fachwissen für die Anlage- und Vermögensberatung noch die Kenntnis der Verhaltensregeln. Der Bildungsabschluss ist daher vom Beraterregister regservices.ch nicht als FIDLEG-Kenntnisnachweis anerkannt und eine Anerkennung steht auch nicht in Aussicht. Das Gleiche gilt für die Abschlüsse eidg. dipl. KMU-Finanzexperte/in und CAS Management der Unternehmensnachfolge.

Vom Beraterregister regservices.ch anerkannt sind nach heutigem Stand folgende IAF-Abschlüsse: Finanzplaner/in mit eidg. FA, dipl. Finanzberater/in IAF, Zert. Vermögensberater/in IAF.

 

Ich bin bei der Online-Bestellung hängen geblieben.
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